Ratgeber
Fuer alle Kunststoff-
Dafuer brauchen Sie keinen Heil- und Kostenplan.
Im Seitenbereich- nur die Summe, die über die Kosten einer vergleichbaren Amalgamfüllung hinausgeht, bezahlt der Patient selbst.
Der Rest wird von der Krankenkasse übernommen.
Dafuer brauchen Sie auch keinen Heil- und Kostenplan.
1. Erstellen Sie sich einen kostenfreien Heil – und Kostenplan bei Ihrem Zahnarzt.
Alternativ können Sie zu uns zur kostenlosen Untersuchung kommen.
2. Senden Sie uns eine Kopie des Kostenplans per E-Mail zu. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
3. Wir schicken Ihnen schnellstmöglich einen Kostenvoranschlag zu.
Es lässt sich im Vergleich zu einer gleichwertigen Zahnbehandlung in Deutschland eine große Ersparnis erzielen, d.h. Ihr Kostenanteil könnte sehr geringfügig ausfallen oder sogar ganz entfallen.
4. Bei einer Zusage vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin in Luban.
5. Auf Anfrage helfen wir Ihnen bei der Hotelreservierung.
Freie Arztwahl in Europa
Patienten haben in der Europäischen Union das Recht, sich in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ambulant behandeln zu lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt (Rechtssachen C-385/99, C-120/95, C-158/96). Dieser Rechtsanspruch ist auch in § 13 Absatz 4 - 6 des fünften Teils des deutschen Sozialgesetzbuch festgelegt. Eine vorherige Genehmigung durch den einheimischen Krankenversicherungsträger ist nicht erforderlich. Allerdings erstatten die Krankenkassen den Patienten die Behandlungskosten höchstens mit dem Satz, der für die gleiche Behandlung im Inland anfallen würde.
Für stationäre Leistungen – ausgenommen in einem Notfall – ist immer die vorherige Genehmigung der Krankenkasse notwendig.
Wichtig zu wissen:
Zahnersatz ist sowohl im Inland als auch im Ausland immer genehmigungspflichtig. Also muss vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan eingereicht und von der Krankenkasse genehmigt worden sein.
Die Qualität zahnärztlichen Leistungen
Zahnärzte haben den Hang, die Leistungen ihrer in Polen tätigen Kollegen sehr kritisch zu betrachten. Mittlerweile ist der Standard bei Ausbildung, Laborqualität und zahnärztlichen Behandlung in Polen durchaus mit dem deutschem vergleichbar. Aufgrund niedrigerer Löhne, Mieten und Laborkosten können zahnärztliche Leistungen jedoch preisgünstiger angeboten werden. Letztlich bleibt es dem Patienten selbst überlassen, eine eigene Einschätzung des Zahnarztes vorzunehmen oder den Empfehlungen Dritter zu vertrauen.
Was Sie vor Ihrer Zahnbehandlung klären können
Vor allem bei einer umfangreichen Behandlung gilt: Verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck von dem Zahnarzt und seiner Praxis. Falls Sie keine Empfehlungen aus Bekanntenkreis haben, bewerten Sie die Referenzen anderen Patienten der ausgesuchten Praxis. Beachten Sie dabei, ob die Referenzen authentisch sind d.h. ob sie echte Kontaktdaten zu ehemaligen Patienten beinhalten ?
Fragen Sie nach Anreisemöglichkeiten - einige Städte in Polen sind sehr gut mit Auto oder Flugzeug erreichbar.
Vereinbaren Sie einen Termin für die Behandlung und klären Sie die genaue Dauer.
Lassen Sie sich bestätigen, welche Materialien für Brücken, Kronen oder Prothesen verwendet werden.
Erkundigen Sie sich nach Garantien und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.
Stellen Sie sicher, dass im Kostenvoranschlag sämtliche Leistungen enthalten sind, d.h. beispielsweise auch notwendige Nachbehandlungen, Kosten für die Betäubung und Röntgenbilder.
Für den Zahnersatz sollte ein so genannter Legierungspass bzw. eine Konformitätserklärung ausgestellt werden, aus dem die Materialzusammensetzung eindeutig zu erkennen ist.
Schritt für Schritt zum Zahnarzt in Polen
1. Falls im Rahmen der bisherigen Behandlung noch kein Heil- und Kostenplan aufgestellt wurde, ist es ratsam, zunächst einen Zahnarzt in Deutschland aufzusuchen und sich einen Heil- und Kostenplan aufstellen zu lassen. Das ist mit Ausnahme der Praxisgebühr für Kassenpatienten kostenlos.
2. Auf dieser Grundlage lassen Sie sich von polnischen Zahnarzt einen eigenen Heil- und Kostenplan erstellen. Am besten sollte der Kostenvoranschlag in deutscher Sprache verfasst sein.
3. Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung. Diese teilt Ihnen die Höhe der Kosten mit, die von ihr übernommen werden.
4. Nun können Sie sich entscheiden ...
5. Im Anschluss an die Behandlung in Polen reichen Sie die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung ein und bekommen dann den vereinbarten Anteil erstattet.
Gewährleistung und Garantie
Jeder Zahnarzt ist zu einer sorgfältigen Behandlung verpflichtet, er haftet nicht für den Heilerfolg.
Die meisten Zahnärzte in Polen geben eine Garantie von mindestens zwei Jahren. Lassen Sie sich das schriftlich geben.
Falls infolge der Behandlung Beschwerden auftreten, erfolgt die Nachbehandlung in der der Regel in Polen; es sei denn, der dortige Zahnarzt kooperiert mit einem Kollegen in Deutschland.
Ein deutscher Zahnarzt ist zwar zur Notfallbehandlung verpflichtet. Aber er muss und wird nicht die Nachbesserung der Arbeit des Kollegen übernehmen.
Kosten der Zahnbehandlung
Die Preise in renommierten Zahnkliniken in Osteuropa sind nicht von schlechten Eltern. Also macht es Sinn, auch nach den Preisen zu fragen. Und da gehen einem die Augen über. Die Zahnkliniken arbeiten keinesfalls mit Dumpingpreisen, eher im Gegenteil. Da werden prinzipiell Preise genannt, die auf identischem Niveau liegen, wie in Deutschland in einer normalen Praxis. Bei kritischer Betrachtung kommt man zu dem Schluss, dass es sich wegen angeblich niedrigerer Preise kaum lohnen dürfte, zur Behandlung zu einer luxuriösen Zahnklinik zu fahren – wegen des vorzüglichen Service hingegen schon eher.
Neben hochmodernen Behandlungszentren gibt selbstverständlich auch kleinere Praxen, welche sich für Behandlung von deutschen Patienten spezialisieren. Für preisbewusste Patienten sind solche Praxen viel interessanter. Die Preise dort sind deutlich niedriger als in Deutschland – und ein deutscher Patient kann eine Menge Geld sparen. Die Qualität der Arbeiten ist im Regel sehr gut.
Für Kassenpatienten wichtig zu wissen:
Zunächst begleichen Sie beim Zahnarzt die vollständige Rechnung.
Die Krankenkasse erstattet später Kosten anhand eines befundbezogenen Festzuschusses. Hierdurch können Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse erstmals zwischen verschiedenen Versorgungsformen wählen. Denn für den gleichen Befund gibt es immer denselben Betrag, unabhängig davon, ob man sich für eine anspruchsvolle oder einfache Lösung entscheidet. Das gilt auch, wenn die Behandlung in Polen erfolgt.
Wenn es um die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung geht, darf Ihnen die Praxisgebühr und eine Pauschale für den erhöhten Verwaltungsaufwand von 7,5 bis 10 % (maximal 45 Euro) berechnet werden.
Als Privatpatient
klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und wie hoch der Kostenanteil ist, den sie übernimmt.
Bedenken Sie außerdem:
In eine realistische Kalkulation gehören auch die Kosten für die Reise sowie für Unterkunft und Verpflegung.
Vor allem bei umfangreichen Behandlungen kann es sich lohnen, weitere Preis- und Leistungsvergleiche anzustellen. Denn Preisunterschiede gibt es nicht nur zwischen den Ländern, sondern auch innerhalb desselben Landes.